Lichtberechnung in Südtirol
Lichtberechnung bedeutet Planungssicherheit
Eine Lichtberechnung wird durchgeführt um den Ausgang einer Beleuchtungssituation möglichst genau vorherzusagen.
Die Lichtberechnung hat somit den Vorteil einer großen Planungssicherheit. Diese ist im Privat- oder Gastronomiebereich nicht unbedingt notwendig, da erfahrene Planer den Ausgang einer Beleuchtungssituation sehr gut vorhersagen können. In sensibleren Bereichen wie Artzpraxen, Altersheimen, Bildungseinrichtungen, Arbeitsumgebungen und im gesamten öffentlichen Bereich kann eine Lichtberechnung notwendig sein, oder auch vom Gesetzgeber vorgegeben sein.
Für sensible Bereiche ist die Lichtberechnung nicht nur für die Vorhersage der Lichtmenge, sondern auch der Blendung ausschlaggebend. Sollten bestimmte UGR Werte unterschritten werden ohne durchgehend Spezialhardware (mikroprismatische Diffusoren oder spezielle Linsen) zu verwenden, kann eine Lichtberechnung z.B. in Büroeinrichtungen auch Einsparungspotential mit sich bringen.
Wir führen kostengünstige und effiziente Lichtberechnungen durch, gerne auch für Privatprojekte oder kleinere Räumlichkeiten, wenn Sie den Ausgang der Lichtsituation gerne vorher klar aufgeschlüsselt hätten. Für eine aussagekräftige Berechnung sind einige Informationen erforderlich.
Benötigte Informationen für eine effiziente Lichtberechnung:
- Offene Planungsdatei (.dwg .vwx .dxf etc..)
- Genaue Positionierung der Möbel / Einrichtung / Arbeitsplätze
- Genaue Definition und Positionierung eventueller PC/Monitor Arbeitsplätze
- Farbe und Haptik der wesentlichen Materialien (Boden, Wände, Möbel) - z.B. RAL Farben oder NCS Farben.
- Raumhöhe, Fenster etc.
- Genaue Festlegung der Leuchtentypen (ggf. durch uns, durch den Architekten oder Planer)
Jede Abänderung der Verhältnisse kann eine Lichtberechnung verzerren und somit den Ausgang verfälschen. Wird z.B. die Wandfarbe geändert, oder werden in der Einrichtung größere Änderungen durchgeführt (z.B. Tapeten oder große Bilder eingefügt), sollte die Lichtberechnung wiederholt werden.
Wir führen die Lichtberechnung gewöhnlich mit DIALUX durch, verwenden bei Bedarf aber auch andere Programme. Bei Bedarf wird die Lichtberechnung auch ausgelagert.
Preise und Kosten für ein Lichtberechnung
Der Kostenpunkt einer Lichtberechnung hängt stark von den Informationen ab, die wir erhalten und der Vorbereitungsarbeit, sowie natürlich von der Projektgröße. Ist das gesamte Projekt sehr gut definiert, kann eine Lichtberechnung sehr wenig kosten. Sind größere Vorbereitungsarbeiten zu tätigen und viele Punkte offen, kann der Kostenpunkt steigen. Die Kostendimensionen können hier von unter hundert Euro bis zu mehreren hundert Euro und darüber hinaus je nach Projektgröße auch wesentlich höher liegen. Am besten Sie fragen die Lichtberechnung für Ihr Projekt direkt bei uns an und wir erstellen eine Kostenschätzung. Bitte stellen Sie hierfür gleich alle zur Verfügung stehenden Informationen bereit, da somit eine genauere und für Sie ggf. vorteilhaftere Schätzung durchgeführt werden kann.
Unser Tipp:
Privat: Planen Sie einen Neubau oder eine Renovierung Ihrer Villa, Ihrer Wohnung etc. greifen Sie auf unsere kostenlose Lichtplanung zurück. Diese basiert auf das Wissen und den Erfahrungswerten unserer Berater. Ein positiver Ausgang ist vorprogrammiert - die Lichtpunkte werden so positioniert und mit den dafür richtigen Leuchten bestückt, dass die Lichtverhältnisse passen. Falls wir Zweifel bei der Beleuchtung Ihrer Umgebung haben, führen wir eine (kostenlose) interne Lichtberechnung durch, um diese auszuschließen.
Sensibler Bereich - öffentlich / Büro / Unternehmen: Planen Sie die Arbeitsumgebung Ihres Unternehmens neu, greifen Sie auf unsere kostenlose Lichtberatung zurück. Wir können zusammen entscheiden, ob eine Lichtberechnung notwendig ist. Haben Sie einen sensiblen Bereich, in welchen unbedingt und zweifelsfrei eine bestimmte Luxmenge oder Blendfreiheit erreicht werden muss, greifen Sie definitiv auf eine Lichtberechnung zurück. Dasselbe gilt für jegliche Bereiche, für welche eine Lichtberechnung vom Gesetzgeber vorgesehen ist.